Drohnen werden immer belieber. Sie werden mehr zum Massenphänomen. Die kleine und preiswerte DJI Mavic Mini hat diesem Trend noch einmal kräftig Schub verliehen, so dass heutzutage jeder sich eine Drohne leisten kann. Je mehr Drohnen am Himmel herumschwirren, desto dringender braucht es klare Regeln und Regulierungen. Im folgenden Artikel werden die Regelungen und Beachtungen präsentiert. Wichtig dieser Artikel bezieht sich auf die Gesetzeslage vor 2021.
Was gibt es bei einem Flug zu beachten?
Folgende Sachen sind zu beachten wenn man ohne Bewilligung fliegt*:
- Kopter darf nicht schwerer als 30kg sein
- Man muss einen direkten Sichtkontakt zur Drohne haben
- Falls man eine VR-Brille zum fliegen benutzt, ist ein Co-Pilot zwingend erforderlich, welcher einen direkten Sichtkontakt zum Flugobjekt hat
- Niemals über Personen fliegen & mindestens 100 Meter Abstand von einer Menschenversammlung haben
- Datenschutz & Privatsphäre von anderen Personen respektieren
- Ausreichende Versicherung, welche einen Schaden bis zu fünf Million Franken deckt
- Im Voraus einen Blick auf die BAZL-Karte werfen und sich sicher sein, dass man nicht in einer Flugverbotszone fliegt.
Flugverbotszonen
- Man darf nicht in einem 5km Radius von einem Flugplatz & Heliports fliegen (violett)
- Es ist verboten höher als 150m fliegen in einer Kontrollzone (blau)
- In einem Naturschutzgebiet oder in einem Jagdschutzgebiet (gelb) zu fliegen ist auch nicht erlaubt
- Es ist nicht erlaubt über ein Regierungsgebäude fliegen, trifft nur für Liechtenstein (Vaduz) zu (rot)
* gemeint ist eine Drohne, der zwischen 500 Gramm bis 30 kg wiegt
Darf ich diese Gesetze auch ausser Acht lassen, wenn meine Drohne unter 500 Gramm ist?
Viele Personen vermuten jetzt, dass Drohnen welche unter 500 Gramm wiegen, so zum Beispiel die DJI Spark oder die DJI Mavic Mini, welche in der TV-Werbung des Schweizer Online-Händlers Digitec präsentiert worden sind, müssen sich nicht an die folgende Regeln halten. Dem ist aber nicht so !!! Für diese Drohnen gilt zwar die Einschränkungen bei den Flugverbotszonen teilweise nicht, aber man muss trotzdem an diese Bestimmungen halten:
- Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden.
- Und gemäss Art. 237 des Strafgesetzbuches ist die vorsätzliche Störung des öffentlichen Verkehrs strafbar.
- Verboten sind zudem generell Flüge in den auf der Karte des BAZL ausgewiesenen Naturschutzzonen. Schliesslich können auch kantonale und kommunale Vorschriften (z.B. wegen Lärm) den Drohnenflug weiter einschränken.
Weitere Informationen können sie auf der Webseite für das Bundesamt für Zivilluftfahrt entnehmen. Dort können sie auch eine Karte abrufen, welche Ihnen zeigt wo Sie fliegen dürfen und sie erklärt alles noch etwas expliziter. Zudem ist diese auch noch unten hier aufgeführt. Desweitern kann ich auch die App Swiss Drone Maps, Swiss Map Mobile oder AirMap empfehlen.
Wie sieht es in der Zukunft aus?
Ab 2021 wird sich die ganze Rechtssituation ändern, da dann die Schweiz dass EU-Drohnenrecht übernimmt. Unter diesem Link finden sie einen Post, welcher ausführlich auf die bevorstehende Gesetzesänderung darauf eingeht.
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